Leider wirken sich die neuen Regelungen auch auf unseren Sportbetrieb aus:
Aufgrund der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der seit 19.10.2020 gültigen Fassung in Verbindung mit der Corona-Verordnung Sport gültig ab 09.10.2020 gilt eine Personenbeschränkung von 10 Personen.
Ausgenommen von dieser Begrenzung sind Trainings- und Übungssituationen, bei denen die Teilnehmer am individuellen Standort bleiben (Matte, Gerät) und nicht durch die Halle laufen. Dies bedeutet, dass ab sofort nicht mehr 19 Eltern-Kind-Paare in die Turnstunde kommen dürfen sondern nur noch 9. Näheres wird von den Trainerinnen mitgeteilt.
Insgesamt weisen wir auf die Maskenpflicht, die Abstands- und Hygieneregeln hin und bitten unbedingt um Einhaltung.
Vielen Dank.