Ältesten- & Ehrenrat

Ältesten- und Ehrenrat

Ältesten- und Ehrenrat:

Der Ältesten- und Ehrenrat besteht aus den Ehrenvorsitzenden, Ehrenmitgliedern und drei Personen, die von der Delegiertenversammlung gewählt werden. Der Ältesten- und Ehrenrat ist zuständig für Ehren- und Schiedsangelegenheiten.

 

Zu den Aufgaben und Befugnissen des Ältesten- und Ehrenrates zählen:

 

a) Beratung des Vorstandes
b) kommissarische Leitung des Vereins bei Rücktritt des Vorstandes
c) Schlichtung von Streitigkeiten
d) Ausarbeitung von Vorschlägen für Ehrungen
e) Erstellung der Ehrungsordnung
f) Betreuung älterer Mitglieder



Ehrenmitglieder:
Anne Allinger
Werner Böhringer
Günter Correll
Manfred Frasch
Hartmut Fröhlich
Erich Haberkern
Irmgard Kullmann
Herbert Proksch
Otto Roll
Rolf Friebe


Gewählte Räte:
Helmut Moser
Harald Rüdinger


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